NAK-leiding weigert religionsreport.de medewerking
Geplaatst: za 16 mar 2013, 19:26
Morgen zal de Franse stamapostelhelper Jean-Luc Schneider een kerkdienst leiden in Dresden. Sinds ruim een decennium worden op internetfora kerkdiensten, waarin vooral districtsapostelen voorgaan respectievelijk de stamapostel(helper) voorgaat, (kritisch) becommentarieert. In de laaste jaren is het gebruikelijk, dat (kritische) websites met een journalistieke benadering, zoals glaubenskultur.de en religionsreport.de, over zulke kerkdiensten artikelen publiceren - niet altijd ten faveure van de NAK-leiding. Dit laatste In mijn ogen dikwijls terecht. Gisteren maakte religionsreport.de gewag van het feit, dat districtsapostel Klingler de medewerkers de wacht heeft aangezegd. Hen is door Klingler - zonder opgave van reden! - medewerking geweigerd teneinde verslag te doen van de kerkdienst onder leiding van stamapostelhelper Schneider morgen in Dresden. Een kritisch geluid wordt niet (meer) getolereerd door de NAK-leiding. De NAK-leiding kiest welbewust voor een sektarische gedragslijn... In onderstaande is het onderhavige artikel van religionsreport.de te lezen.
In eigener Sache
Die NAK Mitteldeutschland und die freie Presse
Steffen Liebendörferam 15. März 2013Artikel ausdrucken
Halle/Taucha/Dresden. Am Sonntag, den 17. März 2013, wird Stammapostelhelfer Jean-Luc Schneider in der neuapostolischen Gemeinde Dresden-Neustadt einen Gottesdienst durchführen, zu dem zusätzlich vier weitere Gemeinden eingeladen sind. Ausgeladen sind hingegen mögliche Berichterstatter dieses Magazins. Der zuständige Kirchenpräsident, Bezirksapostel Wilfried Klingler, ließ ausrichten, dass eine Berichterstattung durch religionsreport.de unerwünscht sei.
Wenn Festgottesdienste mit hochrangigen Geistlichen stattfinden, dann machen Kirchen das normalerweise so: Sie versenden einen Pressemitteilung und laden zur Berichterstattung ein. Bei besonders herausragenden Ereignissen wie dem Papstbesuch 2011 ist ein etwas umfassenderes Akkreditierungsverfahren erforderlich, da Journalisten im Vorfeld durch das Bundeskriminalamt sicherheitsüberprüft werden. Ähnlich verhält es sich beim Deutschen Evangelischen Kirchentag. In allen Fällen sind die Verantwortlichen darum bemüht, den Journalisten das Gefühl zu vermitteln, dass Ihre Tätigkeit als ausdrücklich erwünscht angesehen wird – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein großes überregionales Medium handelt oder ein kleineres Spartenmagazin; weiter unabhängig davon, ob die Berichterstatter jeden gesagten Halbsatz feiern oder kritisch berichten. Im letzten Fall bemüht man sich ggf. darum, Hintergrundgespräche zu arrangieren und eine Basis für gegenseitiges Verständnis aufzubauen.
So machen es die großen christlichen Kirchen in Deutschland, mit denen sich die NAK so gerne in einem Atemzug nennt.
Doch die NAK tut sich mit unabhängigen Medien schwer, auch wenn die Zeiten, wo man noch gewalttätige Übergriffe fürchten musste, gottlob vorbei sind. Dass Pressemitteilungen versendet werden, ist die große Ausnahme. Von Festgottesdiensten der Bezirksapostel oder gar des Stammapostels bzw. derzeit auch des Stammapostelhelfers erfährt man nur, wenn man über lokale/regionale Quellen verfügt. Während die großen christlichen Kirchen zumindest die Predigtmanuskripte zu wichtigen Anlässen oft schon am Vortag unter Wortlautvorbehalt über den Presseverteiler schicken, hält die NAK die Predigten ihrer leitenden Geistlichen streng unter Verschluss. Und das, obwohl zumindest die Kirchenverwaltungen etwa bei Gottesdiensten mit interner Sat-TV- oder IPTV-Übertragung zeitnah eine Aufzeichnung auf DVD erhalten; in der Regel sogar mehrere Exemplare, die dann z.B. den Bezirksämtern zwecks Vorführung bei Krankenbesuchen zur Verfügung stellen. Obwohl die NAK den apostolischen Auftrag exklusiv für sich reklamiert, scheint man es nicht so gerne zu haben, wenn das „Apostelwort“ wirklich unter die Menschen kommt. Wer über Mitschnitte/Mitschriften von Stammapostelgottesdiensten im Wortlaut verfügt und deren Inhalt mit den in der Kirchenzeitschrift „Unsere Familie“ veröffentlichten Fassungen vergleicht, erlebt nicht selten eine Überraschung.
Wer über besondere Ereignisse – vor allem Gottesdienste – der NAK berichten will, erhält normalerweise dazu weder eine Einladung/Aufforderung zur Akkreditierung noch Manuskripte. Man hat dann zwei Möglichkeiten: Entweder man geht einfach hin, denn Gottesdienste sind bekanntlich öffentliche Veranstaltungen und in den Schaukästen vor neuapostolischen Gotteshäusern steht „Herzlich Willkommen“. Potenziell kritische Reporter sind damit allerdings nicht gemeint. Bei Übertragungsgottesdiensten ist es vergleichsweise praktikabel, sich einfach in eine Übertragungsgemeinde zu begeben. Allerdings muss der Berichterstatter das Risiko einer vorübergehenden oder dauerhaften technischen Störung tragen. Die Alternative besteht darin, bei der zuständigen Kirchenverwaltung um eine Akkreditierung nachzusuchen. Bei Gottesdiensten ohne Übertragung ist das sogar die einzige Möglichkeit. Erfahrungsgemäß ist es selbst bei Gottesdiensten des Stammapostels so, dass kein übermäßiger Journalisten-Andrang herrscht. Sieht man von den kircheneigenen Organen – Bischoff-Verlag und Öffentlichkeitsbeauftragte ab – ist man seitens neutraler Medien maximal zu zweit. Ein solches zahlenmäßiges Aufkommen ist in aller Regel in Festhallen oder Bezirkskirchen unproblematisch zu handhaben. Wenn eine Akkreditierung zu der definitionsgemäß öffentlichen Veranstaltung Gottesdienst also verweigert wird, dann sind dafür inhaltliche Gründe maßgeblich. Das heißt konkret: Kritische Berichterstatter müssen draußen bleiben.
Es sei angemerkt, dass es rühmliche Ausnahmen gibt. Im September 2012 hatte der Verfasser wegen der Teilnahme an zwei Gottesdiensten des Stammapostelhelfers Jean-Luc Schneider angefragt und daraufhin eine Einladung zur Berichterstattung erhalten – und zwar von den sonst als eher konservativ geltenden Gebietskirchen Süddeutschland für den Jugendtag in München und aus Berlin-Brandenburg für Eberswalde.
Abwechslungsreich handhabte es die NAK Mitteldeutschland. Im Juni 2011 hatte das Magazin glaubenskultur.de wegen einer Akkreditierung zum Pfingstgottesdienst in Dresden angefragt und war daraufhin ausgeladen worden (externer Link). Im September 2012 hatte religionsreport.de bei Klingler wegen der Teilnahme am Ämtergottesdienst in Frankfurt durch Besuch eines mitteldeutschen Übertragungsstandortes angefragt und war daraufhin zur Berichterstattung eingeladen worden. Im Oktober ging es um die Akkreditierung zur Berichterstattung über den Vorstehertag für Thüringen in Halle (Saale), der wegen des Vortrages des Konfessionskundlers Prof. Dr. Helmut Obst von Interesse war. Der zuständige Apostel Rolf Wosnitzka verweigerte die Akkreditierung. Wegen des grundsätzlich internen Charakters eines Vorstehertages ist das nicht zu beanstanden und eine Begründung wäre nicht erforderlich gewesen. Doch Wosnitzka lieferte eine: Das sei mit den Referenten so abgesprochen. – Da eine solche ausdrückliche Vereinbarung mit Referenten im Vorfeld von Tagungen/Seminaren eher unüblich ist, war Anlass zur Nachforschung gegeben. Aus dem Kreis der Bezirksämter und Referenten war kurzfristig zu erfahren, dass von einer solchen Verabredung nichts bekannt sei. Die – an sich nicht erforderliche – Begründung entpuppte sich wenig intelligente Lüge, die in weniger als fünf Minuten als solche zu identifizieren war.
Nun kommt am Sonntag Jean-Luc Schneider nach Dresden. Da dieser Geistliche in zwei Monaten Stammapostel der NAK und damit aus Sicht der NAK zu einer für die Christenheit noch bedeutsameren Persönlichkeit werden soll als der Papst, ist ein öffentliches Interesse an dem geplanten Gottesdienst zu bejahen. Insofern ist es überraschend, dass die NAK nicht seit Wochen proaktiv um Journalisten wirbt. Hätte es so viele Berichterstattungswillige gegeben, dass die Kapazitäten Sorge bereiten müssten, dann hätte man noch immer einen Pool bilden können, wie es in solchen Fällen anderswo übliche Praxis ist.
Die NAK Mitteldeutschland und ihr Bezirksapostel Wilfried Klingler wählten einen anderen Weg. Doch der Reihe nach: Am 4. März 2013 ging um 16:48 Uhr eine Akkreditierungsanfrage per E-Mail an die für die NAK Sachsen/Thüringen zuständige Kirchenverwaltung in Taucha. Am 7. März um 15:08 Uhr wurde von dort ein Zwischenstand mitgeteilt: Man habe das Ersuchen an Klingler weitergeleitet. Nachdem es einige Tage lang ruhig geblieben ist, ging am 13. März um 15:46 Uhr eine Nachfrage nach Taucha. Nur fünf Minuten später kam die Rückmeldung, dass noch keine Äußerung des Bezirksapostels vorliege. Der sei aber am Freitag zur Besprechung in Taucha: „Vielleicht äußert er sich da.“ Da für eine Reise nach Dresden gewisse Dispositionen zu treffen sind, wirkte die Aussicht auf „vielleicht“ für knapp zwei Tage vorher ein wenig zu unsicher. Also ging am 14. März um 0:43 Uhr eine Anfrage direkt an Klingler. Am späten Vormittag desselben Tages schließlich, nämlich um 11:36 Uhr, kam dann schließlich eine als von Klingler veranlasst deklarierte Antwort von der Kirchenverwaltung in Taucha: „Wir legen keinen Wert darauf, dass ‚RELIGIONSREPORT‘ über den Gottesdienst von Stammapostelhelfer Schneider am kommenden Sonntag in Dresden berichtet. Deshalb erhältst du für diesen Gottesdienst von uns keine Akkreditierung.“
Eine direkte Erwiderung, in der auf die Bedeutung der Pressfreiheit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie den Status der NAK als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ hingewiesen wurde, blieb unbeantwortet. Zudem sah sich der Verfasser veranlasst, die mitteldeutsche Kirchenleitung mit einem theologischen Argument zu konfrontieren und ihr mangelndes Gottvertrauen vorzuhalten: „Denn sonst würdet Ihr ins Gebet gehen und darauf hoffen, dass der Heilige Geist eine Predigt veranlasst, die sogar einen kritisch eingestellten Besucher zum freudigen Weitertragen des Erlebten anrührt. Und das schreibe ich nicht mit Ironie, sondern mit Bedauern. Denn von einer Kirchenleitung hätte ich mehr spirituelle Standfestigkeit erwartet.“ Dies blieb ebenso unbeantwortet wie ein gesondertes Nachsuchen um Darlegung der Gründe für die Verweigerung der Akkreditierung.
Es bleibt zu hoffen, dass andere Gebietskirchen und NAKI diesem schlechten Beispiel nicht folgen. Dass eine derartige Repressalie ausgerechnet von Wilfried Klingler kommt, ist durchaus überraschend. Geriert dieser sich doch sonst gerne als besonders fortschrittlich und auch als dem Dialog mit Kritikern gegenüber aufgeschlossen.
Die NAK strebt angeblich eine Öffnung an und will die Sektenecke verlassen. Dann allerdings sollte sie sich beim Umgang mit Medien auch an den großen christlichen Kirchen orientieren und insbesondere die freiheitlich-demokratische Grundordnung verinnerlichen.
In eigener Sache
Die NAK Mitteldeutschland und die freie Presse
Steffen Liebendörferam 15. März 2013Artikel ausdrucken
Halle/Taucha/Dresden. Am Sonntag, den 17. März 2013, wird Stammapostelhelfer Jean-Luc Schneider in der neuapostolischen Gemeinde Dresden-Neustadt einen Gottesdienst durchführen, zu dem zusätzlich vier weitere Gemeinden eingeladen sind. Ausgeladen sind hingegen mögliche Berichterstatter dieses Magazins. Der zuständige Kirchenpräsident, Bezirksapostel Wilfried Klingler, ließ ausrichten, dass eine Berichterstattung durch religionsreport.de unerwünscht sei.
Wenn Festgottesdienste mit hochrangigen Geistlichen stattfinden, dann machen Kirchen das normalerweise so: Sie versenden einen Pressemitteilung und laden zur Berichterstattung ein. Bei besonders herausragenden Ereignissen wie dem Papstbesuch 2011 ist ein etwas umfassenderes Akkreditierungsverfahren erforderlich, da Journalisten im Vorfeld durch das Bundeskriminalamt sicherheitsüberprüft werden. Ähnlich verhält es sich beim Deutschen Evangelischen Kirchentag. In allen Fällen sind die Verantwortlichen darum bemüht, den Journalisten das Gefühl zu vermitteln, dass Ihre Tätigkeit als ausdrücklich erwünscht angesehen wird – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein großes überregionales Medium handelt oder ein kleineres Spartenmagazin; weiter unabhängig davon, ob die Berichterstatter jeden gesagten Halbsatz feiern oder kritisch berichten. Im letzten Fall bemüht man sich ggf. darum, Hintergrundgespräche zu arrangieren und eine Basis für gegenseitiges Verständnis aufzubauen.
So machen es die großen christlichen Kirchen in Deutschland, mit denen sich die NAK so gerne in einem Atemzug nennt.
Doch die NAK tut sich mit unabhängigen Medien schwer, auch wenn die Zeiten, wo man noch gewalttätige Übergriffe fürchten musste, gottlob vorbei sind. Dass Pressemitteilungen versendet werden, ist die große Ausnahme. Von Festgottesdiensten der Bezirksapostel oder gar des Stammapostels bzw. derzeit auch des Stammapostelhelfers erfährt man nur, wenn man über lokale/regionale Quellen verfügt. Während die großen christlichen Kirchen zumindest die Predigtmanuskripte zu wichtigen Anlässen oft schon am Vortag unter Wortlautvorbehalt über den Presseverteiler schicken, hält die NAK die Predigten ihrer leitenden Geistlichen streng unter Verschluss. Und das, obwohl zumindest die Kirchenverwaltungen etwa bei Gottesdiensten mit interner Sat-TV- oder IPTV-Übertragung zeitnah eine Aufzeichnung auf DVD erhalten; in der Regel sogar mehrere Exemplare, die dann z.B. den Bezirksämtern zwecks Vorführung bei Krankenbesuchen zur Verfügung stellen. Obwohl die NAK den apostolischen Auftrag exklusiv für sich reklamiert, scheint man es nicht so gerne zu haben, wenn das „Apostelwort“ wirklich unter die Menschen kommt. Wer über Mitschnitte/Mitschriften von Stammapostelgottesdiensten im Wortlaut verfügt und deren Inhalt mit den in der Kirchenzeitschrift „Unsere Familie“ veröffentlichten Fassungen vergleicht, erlebt nicht selten eine Überraschung.
Wer über besondere Ereignisse – vor allem Gottesdienste – der NAK berichten will, erhält normalerweise dazu weder eine Einladung/Aufforderung zur Akkreditierung noch Manuskripte. Man hat dann zwei Möglichkeiten: Entweder man geht einfach hin, denn Gottesdienste sind bekanntlich öffentliche Veranstaltungen und in den Schaukästen vor neuapostolischen Gotteshäusern steht „Herzlich Willkommen“. Potenziell kritische Reporter sind damit allerdings nicht gemeint. Bei Übertragungsgottesdiensten ist es vergleichsweise praktikabel, sich einfach in eine Übertragungsgemeinde zu begeben. Allerdings muss der Berichterstatter das Risiko einer vorübergehenden oder dauerhaften technischen Störung tragen. Die Alternative besteht darin, bei der zuständigen Kirchenverwaltung um eine Akkreditierung nachzusuchen. Bei Gottesdiensten ohne Übertragung ist das sogar die einzige Möglichkeit. Erfahrungsgemäß ist es selbst bei Gottesdiensten des Stammapostels so, dass kein übermäßiger Journalisten-Andrang herrscht. Sieht man von den kircheneigenen Organen – Bischoff-Verlag und Öffentlichkeitsbeauftragte ab – ist man seitens neutraler Medien maximal zu zweit. Ein solches zahlenmäßiges Aufkommen ist in aller Regel in Festhallen oder Bezirkskirchen unproblematisch zu handhaben. Wenn eine Akkreditierung zu der definitionsgemäß öffentlichen Veranstaltung Gottesdienst also verweigert wird, dann sind dafür inhaltliche Gründe maßgeblich. Das heißt konkret: Kritische Berichterstatter müssen draußen bleiben.
Es sei angemerkt, dass es rühmliche Ausnahmen gibt. Im September 2012 hatte der Verfasser wegen der Teilnahme an zwei Gottesdiensten des Stammapostelhelfers Jean-Luc Schneider angefragt und daraufhin eine Einladung zur Berichterstattung erhalten – und zwar von den sonst als eher konservativ geltenden Gebietskirchen Süddeutschland für den Jugendtag in München und aus Berlin-Brandenburg für Eberswalde.
Abwechslungsreich handhabte es die NAK Mitteldeutschland. Im Juni 2011 hatte das Magazin glaubenskultur.de wegen einer Akkreditierung zum Pfingstgottesdienst in Dresden angefragt und war daraufhin ausgeladen worden (externer Link). Im September 2012 hatte religionsreport.de bei Klingler wegen der Teilnahme am Ämtergottesdienst in Frankfurt durch Besuch eines mitteldeutschen Übertragungsstandortes angefragt und war daraufhin zur Berichterstattung eingeladen worden. Im Oktober ging es um die Akkreditierung zur Berichterstattung über den Vorstehertag für Thüringen in Halle (Saale), der wegen des Vortrages des Konfessionskundlers Prof. Dr. Helmut Obst von Interesse war. Der zuständige Apostel Rolf Wosnitzka verweigerte die Akkreditierung. Wegen des grundsätzlich internen Charakters eines Vorstehertages ist das nicht zu beanstanden und eine Begründung wäre nicht erforderlich gewesen. Doch Wosnitzka lieferte eine: Das sei mit den Referenten so abgesprochen. – Da eine solche ausdrückliche Vereinbarung mit Referenten im Vorfeld von Tagungen/Seminaren eher unüblich ist, war Anlass zur Nachforschung gegeben. Aus dem Kreis der Bezirksämter und Referenten war kurzfristig zu erfahren, dass von einer solchen Verabredung nichts bekannt sei. Die – an sich nicht erforderliche – Begründung entpuppte sich wenig intelligente Lüge, die in weniger als fünf Minuten als solche zu identifizieren war.
Nun kommt am Sonntag Jean-Luc Schneider nach Dresden. Da dieser Geistliche in zwei Monaten Stammapostel der NAK und damit aus Sicht der NAK zu einer für die Christenheit noch bedeutsameren Persönlichkeit werden soll als der Papst, ist ein öffentliches Interesse an dem geplanten Gottesdienst zu bejahen. Insofern ist es überraschend, dass die NAK nicht seit Wochen proaktiv um Journalisten wirbt. Hätte es so viele Berichterstattungswillige gegeben, dass die Kapazitäten Sorge bereiten müssten, dann hätte man noch immer einen Pool bilden können, wie es in solchen Fällen anderswo übliche Praxis ist.
Die NAK Mitteldeutschland und ihr Bezirksapostel Wilfried Klingler wählten einen anderen Weg. Doch der Reihe nach: Am 4. März 2013 ging um 16:48 Uhr eine Akkreditierungsanfrage per E-Mail an die für die NAK Sachsen/Thüringen zuständige Kirchenverwaltung in Taucha. Am 7. März um 15:08 Uhr wurde von dort ein Zwischenstand mitgeteilt: Man habe das Ersuchen an Klingler weitergeleitet. Nachdem es einige Tage lang ruhig geblieben ist, ging am 13. März um 15:46 Uhr eine Nachfrage nach Taucha. Nur fünf Minuten später kam die Rückmeldung, dass noch keine Äußerung des Bezirksapostels vorliege. Der sei aber am Freitag zur Besprechung in Taucha: „Vielleicht äußert er sich da.“ Da für eine Reise nach Dresden gewisse Dispositionen zu treffen sind, wirkte die Aussicht auf „vielleicht“ für knapp zwei Tage vorher ein wenig zu unsicher. Also ging am 14. März um 0:43 Uhr eine Anfrage direkt an Klingler. Am späten Vormittag desselben Tages schließlich, nämlich um 11:36 Uhr, kam dann schließlich eine als von Klingler veranlasst deklarierte Antwort von der Kirchenverwaltung in Taucha: „Wir legen keinen Wert darauf, dass ‚RELIGIONSREPORT‘ über den Gottesdienst von Stammapostelhelfer Schneider am kommenden Sonntag in Dresden berichtet. Deshalb erhältst du für diesen Gottesdienst von uns keine Akkreditierung.“
Eine direkte Erwiderung, in der auf die Bedeutung der Pressfreiheit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie den Status der NAK als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ hingewiesen wurde, blieb unbeantwortet. Zudem sah sich der Verfasser veranlasst, die mitteldeutsche Kirchenleitung mit einem theologischen Argument zu konfrontieren und ihr mangelndes Gottvertrauen vorzuhalten: „Denn sonst würdet Ihr ins Gebet gehen und darauf hoffen, dass der Heilige Geist eine Predigt veranlasst, die sogar einen kritisch eingestellten Besucher zum freudigen Weitertragen des Erlebten anrührt. Und das schreibe ich nicht mit Ironie, sondern mit Bedauern. Denn von einer Kirchenleitung hätte ich mehr spirituelle Standfestigkeit erwartet.“ Dies blieb ebenso unbeantwortet wie ein gesondertes Nachsuchen um Darlegung der Gründe für die Verweigerung der Akkreditierung.
Es bleibt zu hoffen, dass andere Gebietskirchen und NAKI diesem schlechten Beispiel nicht folgen. Dass eine derartige Repressalie ausgerechnet von Wilfried Klingler kommt, ist durchaus überraschend. Geriert dieser sich doch sonst gerne als besonders fortschrittlich und auch als dem Dialog mit Kritikern gegenüber aufgeschlossen.
Die NAK strebt angeblich eine Öffnung an und will die Sektenecke verlassen. Dann allerdings sollte sie sich beim Umgang mit Medien auch an den großen christlichen Kirchen orientieren und insbesondere die freiheitlich-demokratische Grundordnung verinnerlichen.