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Utrechter Gericht weißt Forderungen gegen die NAK ab
m.koch,
2013-03-17
Utrecht/NL (gk). Im sogenannten „Fall Rohn“ hat das
niederländische Gericht in Utrecht Ende Februar ein Urteil
gesprochen. Der Rechtsstreit zwischen der Neuapostolischen
Kirche Niederlande und deren ehemaligen Mitarbeiter Ronald Rohn
war in den letzten drei Jahren viel beachtet worden und
zeichnete sich durch seine ungeheure Komplexität aus.
Zunächst
hatte das Gericht die verschiedenen Verfahren zusammengefasst,
dann mehrfach die Urteilsverkündigung verschoben. Jetzt steht
fest: Alle neun Forderungen Rohns bzw. dessen Firmen aus den
Klagen wurden abgewiesen. Von dreizehn Forderungen der NAK-Seite
erkannte das Gericht sieben an. Unrechtmäßiges Handeln durch
Rohn und ein evtl. daraus für die Kirche entstandener Schaden
konnten die Richter jedoch nicht feststellen.
Dreh-
und Angelpunkt ist aus Sicht des Gerichts eine Situation um den
25. Mai 2009. Hier hat Rohn in Gesprächen und via E-Mail
gegenüber dem sogenannten Aufsichtsrat der damals bestehenden
Stiftung Alpha und Omega (A&O) sowie der Firma NAK Vastgoed (NVO)
zum Ausdruck gebracht, er wolle die
„Zusammenarbeit“ beenden und zu einer „Entflechtung“ kommen.
Rohn vertritt die Auffassung, dass er lediglich die
Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat aus Nico und Peter Klene
sowie Ruud Vis beenden wollte. Die NAK-Seite allerdings wertete
das vor Gericht als Kündigung. So klar war das jedoch damals
nicht, denn Rohn wurde nach dieser Situation, Tage später durch
die NAK eine Suspendierung überreicht, andererseits wurde
weitergearbeitet. Offenbar bestanden damals unterschiedliche
Interessen des noch amtierenden Bezirksapostels De Bruijn und
dem restlichen Kirchenvorstand um Apostel Klene.
Rohn
hatte insbesondere gegen seine Kündigung als Vorstand von A&O
sowie als Geschäftsführer von NVO vom 17. September 2009
geklagt. Dazu kamen Forderungen nach Lohnfortzahlung, die
Einhaltung von vertraglichen Pflichten sowie
Schadensersatzzahlungen. Die Kirche stellte wiederum viele
Forderungen mit der Begründung „Betrug“ und „Missbrauch“,
stattgegeben wurden jedoch nur Forderungen die aus Krediten
entstanden, die die Partei Rohn von Seiten der Kirche erhalten
hatte. Alle Kredite sollten eigentlich über Erlöse aus den
gemeinsamen Projekten getilgt werden, doch es war vertraglich
festgehalten worden, dass infolge einer Kündigung der
Zusammenarbeit der Kreditbetrag von der Kirche eingefordert
werden kann. Da das Gericht diese Kündigung zum 25. Mai 2009
festgestellt hat, sind damit insgesamt 555.000 Euro plus Zinsen
der NAK zugesprochen worden.
Zum
anderen stellte das Gericht fest, dass eine Übereinkunft
zwischen NVO und Rohns Firma WZM vom 28. April nicht
rechtsgültig zustande gekommen sei weil die Zustimmung des
Aufsichtsrates gefehlt habe. Zahlungen, die auf dieser
Übereinkunft basieren, bilden zusammen einen Betrag von 116.025
Euro, der ebenfalls der NAK plus Zinsen zugesprochen wurde. Dazu
kommt eine Zahlung von NVO an WZM nach dem 25. Mai 2009 in Höhe
von 28.500 Euro, die ebenfalls an die Kirche zurückgezahlt
werden soll.
Rohn
sieht sich aus diesem Verfahren also insgesamt mit Forderungen
in Höhe von rund 700.000 Euro konfrontiert. Dazu kommen noch
rund 25.000 Euro Prozesskosten und Zinsen. Die Kirche versucht
derzeit massiv ihre Forderungen durchzusetzen. Ein Anwalt der
Kirche schreibt nach Informationen von glaubenskultur derzeit
Geschäftspartner von Rohn an mit der Bitte, ihm mitzuteilen ob
von ihrer Seite aus Forderungen gegen Rohn bestehen. Der
Geschäftsmann könnte damit in Insolvenz geraten. Warum die NAK
trotz erfolgtem Einspruch auf diese Art ihr Geld eintreibt und
warum das überhaupt geht, ist ein Rätsel.
Auch
wenn es in diesem Verfahren den Anschein hat, als habe die
NAK-Seite gewonnen, ist damit der Fall Rohn zumindest für die
öffentliche Bewertung der Auseinandersetzung noch lange nicht zu
Ende. Eine der Hauptforderungen der NAK in diesem Prozess war
die Feststellungsübereinkunft vom 21. Mai 2008, in der die
beiden Kontrahenten damals ihre Zusammenarbeit vertraglich
geregelt haben, wegen Betrug für nichtig zu erklären. Dieser
Forderung kam das Gericht nicht nach. Nach dessen Auffassung
bestand dieser Vertrag bis zu Rohns Kündigung via E-Mail am 25.
Mai 2009. Die Feststellungsvereinbarung enthält allerdings eine
Passage wonach zu einer gültigen Kündigung die Schriftform
notwendig ist. Unter Punkt 30 sind Regelungen für Streitfälle
festgehalten. Hier steht auch, dass alle Willensäußerungen „per
Einschreiben mit Rückschein an die Gegenpartei erfolgen müssen.
Wenn dies nicht der Fall ist, gelten sie als nicht erfolgt.“ (30
b) Wie kann dann durch Gespräche und E-Mails eine wirksame
Kündigung zustande gekommen sein?
Zum
zweiten ist in der Feststellungsübereinkunft geregelt, dass die
Kirche 51 Prozent der Anteile an Rohns Firma WZM nach einer
Wirtschaftsprüfung übernehmen wird. Dieser Punkt zählt zu den
ganz frühen Vereinbarungen zwischen Bezirksapostel de Bruijn und
Rohn. Das war schon 2007 so zwischen Rohn und De Bruijn
beabsichtigt und wurde mehrfach bekräftigt. Peter Klene räumte
am 21. Februar 2012 vor Gericht ein, dass die Wirtschaftsprüfung
keinen Grund zur Beanstandung ergab. Warum wurden dann aber die
Anteile nicht wie vereinbart übernommen?
In
diesem Punkt hatte die NAK-Seite mehrfach behauptet, Rohn habe
sich geweigert, Einblick in die Buchhaltung von WZM zu gewähren.
Doch auch im jetzt vorliegenden Urteil hält das Gericht fest:
„Ferner wurde nicht deutlich, dass sich Rohn weigerte, Einsicht
in Buchhaltung von WZM zu gewähren um einen, in der
Feststellungsübereinkunft vorgesehene Wirtschaftsprüfung durch
die NAK möglich zu machen.“ (S. 20, 4.14.) Auch eine Verletzung
von Punkten aus der Feststellungsübereinkunft konnte das Gericht
nicht feststellen.
Ebenfalls deutlich wird das Gericht beim Thema Zahlungen der
Baufirma Zass, die den Komplex in
Arnhem bis zu ihrer Pleite baute, an Rohns Firma WZM. Hier tat
die NAK-Seite in der Vergangenheit so, als hätte es ein
Geheimabkommen zwischen Rohn und Zass gegeben. Dass dies nicht
der Fall ist, hat glaubenskultur schon in einem Artikel
detailliert dargelegt. Auch die Richter sehen das jetzt so: „Wie
Rohn ist das Gericht der Auffassung, dass der NAK bekannt war,
andernfalls hätte bekannt gewesen sein müssen, dass es eine
Realisierungsübereinkunft zwischen WZM und Zass aus dem Jahr
2007 gibt und was darin in Bezug auf eine an WZM zu bezahlende
Entwicklungsvergütung festgelegt wurde, sowohl inhaltlich als
auch deren Höhe. Das geht aus einer von der NAK selbst
eingereichten E-Mail hervor, die Rohn am 21. Januar 2008 (...)
an De Bruijn schrieb. Das wird auch nicht dadurch anders, wenn
man annimmt, dass De Bruijn die Thematik rund um diese
Entwicklungsvergütung und deren finanziellen Folgen für die NAK
nicht begriffen hat. Es wäre in diesem Fall an ihm gewesen, bei
Rohn nachzufragen“, ist unter 4.17 des Urteils nachzulesen.
Aus den
gk vorliegenden Unterlagen geht allerdings hervor (wie bereits
in einem Artikel veröffentlicht), dass der Bezirksapostel damals
sehr wohl begriffen hat, was dies bedeutete und Rohn sogar für
dessen Vorgehensweise lobte; beide gingen ja zu diesem Zeitpunkt
fest davon aus, dass die NAK über die Hälfte der Anteile von WZM
übernimmt, das Geld also nicht für die NAK verloren gegangen
ist.
Weiter
halten die Utrechter Richter fest: „Die NAK konnte ebenso nicht
nachweisen, dass Rohn Einkünfte aus seiner Maklertätigkeit zu
Unrecht nicht an die NAK abgeführt hat“ (4.14) Auch sah das
Gericht nicht, dass Rohn intransparent gearbeitet hätte und das
hier ein Schaden für NVO entstanden wäre. Was die Zahlungen an
das Bauunternehmen Zass betrifft wird weiter festgehalten:
„stellt das Gericht fest, dass die NAK aus der Mail von Rohn vom
20. Juni 2008 ableiten musste, dass Rohn alle
Vorstandsmitglieder und alle Mitglieder des Aufsichtsrates über
die ausstehenden Terminzahlungen der NVO informiert hat. Es ist
nicht bewiesen, dass zu der Zeit Beschwerden gegen diese
Handlungsweise vorgebracht worden sind, sodass – sollte aus
diesem Handeln ein Schaden für NVO entstanden sein – dies nicht
allein in die Verantwortung Rohns fallen kann.“ (4.22)
Ferner
konnte die NAK ihre Behauptung nicht beweisen, dass ihr aus
einem Verkauf einer Immobilie in Leiden Schaden entstanden sei
oder dass Rohn hier unrechtmäßig gehandelt hätte. (4.24) Somit
sind im Wesentlichen alle Vorwürfe vom Tisch, die die NAK zum
„Fall Rohn“ immer wieder vorgebracht hat.
Dem
gegenüber stehen eine ganze Reihe von merkwürdigen
Verhaltensweisen der NAK-Seite ab Jahresbeginn bis Mai 2009. Am
5. März 2009 wurden die Verträge mit den Baufirmen Jansen de
Jong und Plegt Vos Bouw für die Projekte Deventer und Enschede
von Rohn als NVO-Geschäftsführer abgeschlossen. Teil der
Vereinbarung war, dass die Kirche ein Konto einrichten wird, auf
das die Firmen einen Betrag in Höhe von 700.000 als
Vorfinanzierung einzahlen sollten. Diese Konten wurden seitens
der Kirche nicht eröffnet und dadurch die Projekte blockiert.
Die besagten Projekte waren allesamt auf Wunsch der NAK zustande
gekommen. Warum hat sie das nicht gemacht?
Unter
der Duldung von Apostel Klene, Nico Klene und Ruud Vis als
Aufsichtsrat wurden in dieser Zeit immer wieder Zahlungen über
das NVO-Konto getätigt, von denen Rohn als Geschäftsführer keine
Ahnung hatte und die er auch – obwohl das so vereinbart war –
nicht unterzeichnet hatte. Auch wurde Rohn im April und Mai 2009
von Bischof Vis massiv dazu gedrängt, einer neuen Wertschätzung
des Projektes Eimersstaete zuzustimmen. Es kam zu einem heftigen
Streit, weil Vis es nicht schaffte, seinen völlig unüblichen
Wunsch plausibel darzulegen. Rohn als Fachmann sah wiederum nur
Nachteile. Wieso wollte die Kirche zu diesem Zeitpunkt unbedingt
eine neue Schätzung? – Schließlich veranlasste die Kirche hinter
Rohns Rücken eine neue Wertschätzung. Dazu gab sich Peter Klene
in einem Schreiben vom 27. Mai 2009 fälschlicherweise als
Geschäftsführer von NVO aus.
Am 16.
Juni 2009 wurde von der NAK NL eine identische Kopie der bisher
existierenden Firmenstruktur, der Kombination aus Stiftung Alpha
und Omega und weiteren Firmen beim Handelsregister eingetragen –
ohne Rohns Beteiligung. In den Niederlanden benötigt so etwas
mindestens drei Monate Vorlaufzeit. Das heißt: spätestens März,
eher schon früher, muss für den sogenannten Aufsichtsrat
festgestanden haben, dass sie ohne Rohn weiterarbeiten wollen.
Kommuniziert haben sie das aber zu keinem Zeitpunkt. Vielmehr
wurde gerade im Zeitraum März bis Mai noch intensiv über die
bestehende Firmenstruktur und dass der Neubau in Arnhem an die
neu zugründende Firma „Residence Eimersstaete BV“ übertragen
werden sollte.
Der
Gipfel an inakzeptabler Zusammenarbeit war für Rohn im Mai 2009
erreicht, als die NAK über ihren Steuerberater auf einmal
Einsicht in seinen persönlichen Einkommenssteuerbescheid
verlangte. Nachdem Rohn mit seinem Steuerberater Rücksprache
hielt und dieser ihm bestätigte, dass dieser Wunsch nicht nur
unüblich sondern auch unanständig sei, kam es zu der nun vom
Gericht als Kündigung gewerteten Reaktion. Rohn schreibt nach
einem empörten Telefonat mit Peter Klene an dessen Bruder Nico
am 25. Mai 2009 um 8:58 Uhr:
„Ich
habe gerade Ihrem Bruder gemeldet, dass wir die Zusammenarbeit
beenden. (...) Ich habe bereits angedeutet, dass es keinen
Einblick in meinen Einkommenssteuerbescheid geben wird.
Ersatzweise können Sie eine Übersicht über mein privates
Vermögen erhalten. Mir ist übrigens noch überhaupt nicht klar,
wofür und wozu das alles gut sein soll. Das völlige Fehlen von
Vertrauen in Ihren Steuerberater hat mich sehr zurückhaltend
werden lassen.“
Zu den
ganzen Geschehnissen in den Monaten Januar bis Mai 2009 kommt
jetzt eine besondere Tragik dazu: Die Aufsichtsratsmitglieder
hatten im Gegensatz zu De Bruijn wohl einfach seit der
Zusammenarbeit mit Rohn ein „merkwürdiges Bauchgefühl“. So
könnte sich ihre merkwürdige Vorgehensweise erklären. Doch nun
hat das Gericht mehrfach bestätigt, dass kein unrechtmäßiges
Handeln Rohns erkennbar sei. Des weiteren stelle es bei
Sachverhalten, zu denen die NAK-Seite angab, sie habe davon
nichts gewusst, fest, dass sie es hätte wissen müssen oder
wenigstens nachfragen hätte sollen. Darüber hinaus hatte sich
der sogenannte „GT-Report“ als teures aber halbgares Machwerk
entpuppt. Die Strafanzeige u.a. wegen Betrugs,
Urkundenfälschung, Korruption
und Veruntreuung, die die Kirche im März 2011 bei der Polizei in
Utrecht stellte, wurde offensichtlich bisher nicht verfolgt
(wenn auch die Kirche noch immer behauptet, noch keine Nachricht
erhalten zu haben, dass sie nicht verfolgt würde – dagegen
heisst es: so eine Nachricht wäre in NL auch unüblich, man würde
nur im Falle der Verfolgung innerhalb von 6-8 Wochen etwas
hören). So fallen nach derzeitigem Stand der Dinge praktisch
alle schwerwiegenden Vorwürfe der NAK wie ein Kartenhaus
zusammen.
Dass
eine Kündigung schon – wie erwähnt – nach den Regularien der
Feststellungsübereinkunft nicht vorlag, davon scheint De Bruijn
nach dem 25. Mai 2009 ausgegangen zu sein. Am 4. Juni 2009
schaltet er sich noch einmal in das Geschehen ein: „Liebe
Brüder, anstatt an Bruder Rohn einen Brief zu schreiben habe ich
mit ihm telefoniert. In diesem Gespräch habe ich ihm meine große
Sorge mitgeteilt, die ich bezüglich Eimersstaete habe. Dieses
Projekt darf sich unter keinen Umständen verzögern, auch wenn
gerade eine Vertrauenskrise zwischen ihm und dem Aufsichtsrat
entstanden ist. Ich habe ihn daher aufgefordert, alle Maßnahmen
zu ergreifen, die den Start von Eimersstaete ermöglichen.“
Für den
noch amtierenden Bezirksapostel ist es also „nur“ eine
Vertrauenskrise. In der selben Mail legt er einen Maßnahmenplan
vor, der den Eindruck erzeugt, dass De Bruijn gar nichts davon
wusste, dass längst eine neue Firmenstruktur in Planung war:
Erstens sollte – wie schon lange mit Rohn vereinbart – die Firma
Eimersstaete B.V. in Betrieb genommen, dann Personal bei WZM
eingestellt werden, Absprachen mit den zukünftigen (schon
namentlich feststehenden und aus Rohns Firma WZM stammenden)
leitenden Mitarbeitern gemacht, sowie Rechnungen von WZM bezahlt
werden. Des weiteren merkt De Bruijn an, dass Rohn so schnell
wie möglich zu einer Entflechtung kommen wolle. Dazu hat er
offenbar einen Vorschlag eingereicht, der aber von Seiten der
Kirche kritisch gesehen wird: „Ich erklärte ihm“, so schreibt
der Kirchenpräsident, „dass sein Vorschlag bei euch zunächst zu
einer großen Bestürzung geführt hat. Bruder Rohn ist aber gerne
bereit, darüber zu reden. Ich halte es für angebracht, dass ihm
dazu die Möglichkeit gegeben wird.“
Einen
Tag später, am 5. Juni 2009, erhält Rohn das neue Wertgutachten
von Peter Klene und erfährt so, dass dies hinter seinem Rücken
in Auftrag gegeben wurde wodurch die Situation weiter eskaliert.
Aber nicht nur das ist das Problem, die neue Schätzung fällt
auch um 1,7 Millionen Euro geringer aus. In diesem Moment
scheint De Bruijn endgültig die Zügel aus der Hand zu geben,
indem er Peter Klene die Generalvollmacht zum Handeln im Namen
der Kirche erteilt und in Urlaub fährt. Der Apostel nutzt die
Gelegenheit und will von Rohn am 8. Juni bekanntlich eine
Vollmacht haben um das Gebäude in Arnhem auf eine neue Firma
übertragen zu können. Rohn weigert sich, weil er so als
Geschäftsführer von NVO für den entstandenen Verlust haften
müsste. Die Kirchenfunktionäre locken noch mit dem Versprechen,
Rechnungen Rohns zu begleichen, doch als das nichts hilft,
ziehen sie die vorbereitete Suspendierung aus der Tasche.
Danach
versucht der Anwalt der Kirche noch mit Schreiben vom 17. Juni
2009 an die Handelskammer die Herren Nico Klene und Rudolf Vis
als Vorsitzende der Stiftung A&O sowie Direktoren der NAK
Vastgoed schon zum 8. Mai 2009 einzusetzen. Doch später muss er
sich auf 8. Juni korrigieren. Als die Handelskammer mehrfach ein
Protokoll der Sitzung einfordert, in deren Rahmen der Beschluss
zu Suspendierung Rohns erfolgt sein soll, erhält sie schließlich
ein Schriftstück, das eine Sitzung vom 8. Juni 2009 in
Amersfoort wiedergeben will: „Vorsitzender der Versammlung ist
der Herr Th. J. De Bruijn ...“ Doch De Bruijn weilt im Urlaub
...
Die
Liste der zwischen merkwürdigem und inakzeptablen oszillierenden
Verhaltensweisen auf Seiten der Kirche erreicht damit ein
beträchtliches Ausmaß. Bezeichnenderweise äußert sich die
niederländische Kirchenleitung nicht zu den Vorkommnissen vor
dem 25. Mai 2009. Das Urteil sei so klar, da müsse man sich
nicht weiter äußern, heißt es auf Anfrage von glaubenskultur.
Mit dem erfolgten Einspruch und der noch zu klärenden Frage, ob
sich die Akteure auf Seiten der Kirche als moralische Vorbilder
hierbei nicht völlig disqualifiziert haben, wird es allerdings
mit der Klarheit noch etwas dauern.
Bron:
http://glaubenskultur.de/print.php?artid=1727
DE redactie van de apostolischeobserver.nl /
apostolischekritiek.nl zal de Nederlandse vertaling plaatsen op
dinsdag 26 maart 2013
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