Urteil im Fall Rohn-und es geht weiter

 

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Utrechter Gericht weißt Forderungen gegen die NAK ab

m.koch, 2013-03-17

 

Utrecht/NL (gk). Im sogenannten „Fall Rohn“ hat das niederländische Gericht in Utrecht Ende Februar ein Urteil gesprochen. Der Rechtsstreit zwischen der Neuapostolischen Kirche Niederlande und deren ehemaligen Mitarbeiter Ronald Rohn war in den letzten drei Jahren viel beachtet worden und zeichnete sich durch seine ungeheure Komplexität aus.

 

Zunächst hatte das Gericht die verschiedenen Verfahren zusammengefasst, dann mehrfach die Urteilsverkündigung verschoben. Jetzt steht fest: Alle neun Forderungen Rohns bzw. dessen Firmen aus den Klagen wurden abgewiesen. Von dreizehn Forderungen der NAK-Seite erkannte das Gericht sieben an. Unrechtmäßiges Handeln durch Rohn und ein evtl. daraus für die Kirche entstandener Schaden konnten die Richter jedoch nicht feststellen.

 

Dreh- und Angelpunkt ist aus Sicht des Gerichts eine Situation um den 25. Mai 2009. Hier hat Rohn in Gesprächen und via E-Mail gegenüber dem sogenannten Aufsichtsrat der damals bestehenden Stiftung Alpha und Omega (A&O) sowie der Firma NAK Vastgoed (NVO) zum Ausdruck gebracht, er wolle die

„Zusammenarbeit“ beenden und zu einer „Entflechtung“ kommen. Rohn vertritt die Auffassung, dass er lediglich die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat aus Nico und Peter Klene sowie Ruud Vis beenden wollte. Die NAK-Seite allerdings wertete das vor Gericht als Kündigung. So klar war das jedoch damals nicht, denn Rohn wurde nach dieser Situation, Tage später durch die NAK eine Suspendierung überreicht, andererseits wurde weitergearbeitet. Offenbar bestanden damals unterschiedliche Interessen des noch amtierenden Bezirksapostels De Bruijn und dem restlichen Kirchenvorstand um Apostel Klene.

Rohn hatte insbesondere gegen seine Kündigung als Vorstand von A&O sowie als Geschäftsführer von NVO vom 17. September 2009 geklagt. Dazu kamen Forderungen nach Lohnfortzahlung, die Einhaltung von vertraglichen Pflichten sowie Schadensersatzzahlungen. Die Kirche stellte wiederum viele Forderungen mit der Begründung „Betrug“ und „Missbrauch“, stattgegeben wurden jedoch nur Forderungen die aus Krediten entstanden, die die Partei Rohn von Seiten der Kirche erhalten hatte. Alle Kredite sollten eigentlich über Erlöse aus den gemeinsamen Projekten getilgt werden, doch es war vertraglich festgehalten worden, dass infolge einer Kündigung der Zusammenarbeit der Kreditbetrag von der Kirche eingefordert werden kann. Da das Gericht diese Kündigung zum 25. Mai 2009 festgestellt hat, sind damit insgesamt 555.000 Euro plus Zinsen der NAK zugesprochen worden.

 

Zum anderen stellte das Gericht fest, dass eine Übereinkunft zwischen NVO und Rohns Firma WZM vom 28. April nicht rechtsgültig zustande gekommen sei weil die Zustimmung des Aufsichtsrates gefehlt habe. Zahlungen, die auf dieser Übereinkunft basieren, bilden zusammen einen Betrag von 116.025 Euro, der ebenfalls der NAK plus Zinsen zugesprochen wurde. Dazu kommt eine Zahlung von NVO an WZM nach dem 25. Mai 2009 in Höhe von 28.500 Euro, die ebenfalls an die Kirche zurückgezahlt werden soll.

 

Rohn sieht sich aus diesem Verfahren also insgesamt mit Forderungen in Höhe von rund 700.000 Euro konfrontiert. Dazu kommen noch rund 25.000 Euro Prozesskosten und Zinsen. Die Kirche versucht derzeit massiv ihre Forderungen durchzusetzen. Ein Anwalt der Kirche schreibt nach Informationen von glaubenskultur derzeit Geschäftspartner von Rohn an mit der Bitte, ihm mitzuteilen ob von ihrer Seite aus Forderungen gegen Rohn bestehen. Der Geschäftsmann könnte damit in Insolvenz geraten. Warum die NAK trotz erfolgtem Einspruch auf diese Art ihr Geld eintreibt und warum das überhaupt geht, ist ein Rätsel.

 

Auch wenn es in diesem Verfahren den Anschein hat, als habe die NAK-Seite gewonnen, ist damit der Fall Rohn zumindest für die öffentliche Bewertung der Auseinandersetzung noch lange nicht zu Ende. Eine der Hauptforderungen der NAK in diesem Prozess war die Feststellungsübereinkunft vom 21. Mai 2008, in der die beiden Kontrahenten damals ihre Zusammenarbeit vertraglich geregelt haben, wegen Betrug für nichtig zu erklären. Dieser Forderung kam das Gericht nicht nach. Nach dessen Auffassung bestand dieser Vertrag bis zu Rohns Kündigung via E-Mail am 25. Mai 2009. Die Feststellungsvereinbarung enthält allerdings eine Passage wonach zu einer gültigen Kündigung die Schriftform notwendig ist. Unter Punkt 30 sind Regelungen für Streitfälle festgehalten. Hier steht auch, dass alle Willensäußerungen „per Einschreiben mit Rückschein an die Gegenpartei erfolgen müssen. Wenn dies nicht der Fall ist, gelten sie als nicht erfolgt.“ (30 b) Wie kann dann durch Gespräche und E-Mails eine wirksame Kündigung zustande gekommen sein?

 

Zum zweiten ist in der Feststellungsübereinkunft geregelt, dass die Kirche 51 Prozent der Anteile an Rohns Firma WZM nach einer Wirtschaftsprüfung übernehmen wird. Dieser Punkt zählt zu den ganz frühen Vereinbarungen zwischen Bezirksapostel de Bruijn und Rohn. Das war schon 2007 so zwischen Rohn und De Bruijn beabsichtigt und wurde mehrfach bekräftigt. Peter Klene räumte am 21. Februar 2012 vor Gericht ein, dass die Wirtschaftsprüfung keinen Grund zur Beanstandung ergab. Warum wurden dann aber die Anteile nicht wie vereinbart übernommen?

 

In diesem Punkt hatte die NAK-Seite mehrfach behauptet, Rohn habe sich geweigert, Einblick in die Buchhaltung von WZM zu gewähren. Doch auch im jetzt vorliegenden Urteil hält das Gericht fest: „Ferner wurde nicht deutlich, dass sich Rohn weigerte, Einsicht in Buchhaltung von WZM zu gewähren um einen, in der Feststellungsübereinkunft vorgesehene Wirtschaftsprüfung durch die NAK möglich zu machen.“ (S. 20, 4.14.) Auch eine Verletzung von Punkten aus der Feststellungsübereinkunft konnte das Gericht nicht feststellen.

 

Ebenfalls deutlich wird das Gericht beim Thema Zahlungen der Baufirma Zass, die den Komplex in Arnhem bis zu ihrer Pleite baute, an Rohns Firma WZM. Hier tat die NAK-Seite in der Vergangenheit so, als hätte es ein Geheimabkommen zwischen Rohn und Zass gegeben. Dass dies nicht der Fall ist, hat glaubenskultur schon in einem Artikel detailliert dargelegt. Auch die Richter sehen das jetzt so: „Wie Rohn ist das Gericht der Auffassung, dass der NAK bekannt war, andernfalls hätte bekannt gewesen sein müssen, dass es eine Realisierungsübereinkunft zwischen WZM und Zass aus dem Jahr 2007 gibt und was darin in Bezug auf eine an WZM zu bezahlende Entwicklungsvergütung festgelegt wurde, sowohl inhaltlich als auch deren Höhe. Das geht aus einer von der NAK selbst eingereichten E-Mail hervor, die Rohn am 21. Januar 2008 (...) an De Bruijn schrieb. Das wird auch nicht dadurch anders, wenn man annimmt, dass De Bruijn die Thematik rund um diese Entwicklungsvergütung und deren finanziellen Folgen für die NAK nicht begriffen hat. Es wäre in diesem Fall an ihm gewesen, bei Rohn nachzufragen“, ist unter 4.17 des Urteils nachzulesen.

Aus den gk vorliegenden Unterlagen geht allerdings hervor (wie bereits in einem Artikel veröffentlicht), dass der Bezirksapostel damals sehr wohl begriffen hat, was dies bedeutete und Rohn sogar für dessen Vorgehensweise lobte; beide gingen ja zu diesem Zeitpunkt fest davon aus, dass die NAK über die Hälfte der Anteile von WZM übernimmt, das Geld also nicht für die NAK verloren gegangen ist.

 

Weiter halten die Utrechter Richter fest: „Die NAK konnte ebenso nicht nachweisen, dass Rohn Einkünfte aus seiner Maklertätigkeit zu Unrecht nicht an die NAK abgeführt hat“ (4.14) Auch sah das Gericht nicht, dass Rohn intransparent gearbeitet hätte und das hier ein Schaden für NVO entstanden wäre. Was die Zahlungen an das Bauunternehmen Zass betrifft wird weiter festgehalten: „stellt das Gericht fest, dass die NAK aus der Mail von Rohn vom 20. Juni 2008 ableiten musste, dass Rohn alle Vorstandsmitglieder und alle Mitglieder des Aufsichtsrates über die ausstehenden Terminzahlungen der NVO informiert hat. Es ist nicht bewiesen, dass zu der Zeit Beschwerden gegen diese Handlungsweise vorgebracht worden sind, sodass – sollte aus diesem Handeln ein Schaden für NVO entstanden sein – dies nicht allein in die Verantwortung Rohns fallen kann.“ (4.22)

 

Ferner konnte die NAK ihre Behauptung nicht beweisen, dass ihr aus einem Verkauf einer Immobilie in Leiden Schaden entstanden sei oder dass Rohn hier unrechtmäßig gehandelt hätte. (4.24) Somit sind im Wesentlichen alle Vorwürfe vom Tisch, die die NAK zum „Fall Rohn“ immer wieder vorgebracht hat.

 

Dem gegenüber stehen eine ganze Reihe von merkwürdigen Verhaltensweisen der NAK-Seite ab Jahresbeginn bis Mai 2009. Am 5. März 2009 wurden die Verträge mit den Baufirmen Jansen de Jong und Plegt Vos Bouw für die Projekte Deventer und Enschede von Rohn als NVO-Geschäftsführer abgeschlossen. Teil der Vereinbarung war, dass die Kirche ein Konto einrichten wird, auf das die Firmen einen Betrag in Höhe von 700.000 als Vorfinanzierung einzahlen sollten. Diese Konten wurden seitens der Kirche nicht eröffnet und dadurch die Projekte blockiert. Die besagten Projekte waren allesamt auf Wunsch der NAK zustande gekommen. Warum hat sie das nicht gemacht?

 

Unter der Duldung von Apostel Klene, Nico Klene und Ruud Vis als Aufsichtsrat wurden in dieser Zeit immer wieder Zahlungen über das NVO-Konto getätigt, von denen Rohn als Geschäftsführer keine Ahnung hatte und die er auch – obwohl das so vereinbart war – nicht unterzeichnet hatte. Auch wurde Rohn im April und Mai 2009 von Bischof Vis massiv dazu gedrängt, einer neuen Wertschätzung des Projektes Eimersstaete zuzustimmen. Es kam zu einem heftigen Streit, weil Vis es nicht schaffte, seinen völlig unüblichen Wunsch plausibel darzulegen. Rohn als Fachmann sah wiederum nur Nachteile. Wieso wollte die Kirche zu diesem Zeitpunkt unbedingt eine neue Schätzung? – Schließlich veranlasste die Kirche hinter Rohns Rücken eine neue Wertschätzung. Dazu gab sich Peter Klene in einem Schreiben vom 27. Mai 2009 fälschlicherweise als Geschäftsführer von NVO aus.

 

Am 16. Juni 2009 wurde von der NAK NL eine identische Kopie der bisher existierenden Firmenstruktur, der Kombination aus Stiftung Alpha und Omega und weiteren Firmen beim Handelsregister eingetragen – ohne Rohns Beteiligung. In den Niederlanden benötigt so etwas mindestens drei Monate Vorlaufzeit. Das heißt: spätestens März, eher schon früher, muss für den sogenannten Aufsichtsrat festgestanden haben, dass sie ohne Rohn weiterarbeiten wollen. Kommuniziert haben sie das aber zu keinem Zeitpunkt. Vielmehr wurde gerade im Zeitraum März bis Mai noch intensiv über die bestehende Firmenstruktur und dass der Neubau in Arnhem an die neu zugründende Firma „Residence Eimersstaete BV“ übertragen werden sollte.

 

Der Gipfel an inakzeptabler Zusammenarbeit war für Rohn im Mai 2009 erreicht, als die NAK über ihren Steuerberater auf einmal Einsicht in seinen persönlichen Einkommenssteuerbescheid verlangte. Nachdem Rohn mit seinem Steuerberater Rücksprache hielt und dieser ihm bestätigte, dass dieser Wunsch nicht nur unüblich sondern auch unanständig sei, kam es zu der nun vom Gericht als Kündigung gewerteten Reaktion. Rohn schreibt nach einem empörten Telefonat mit Peter Klene an dessen Bruder Nico am 25. Mai 2009 um 8:58 Uhr:

 

„Ich habe gerade Ihrem Bruder gemeldet, dass wir die Zusammenarbeit beenden. (...) Ich habe bereits angedeutet, dass es keinen Einblick in meinen Einkommenssteuerbescheid geben wird. Ersatzweise können Sie eine Übersicht über mein privates Vermögen erhalten. Mir ist übrigens noch überhaupt nicht klar, wofür und wozu das alles gut sein soll. Das völlige Fehlen von Vertrauen in Ihren Steuerberater hat mich sehr zurückhaltend werden lassen.“

 

Zu den ganzen Geschehnissen in den Monaten Januar bis Mai 2009 kommt jetzt eine besondere Tragik dazu: Die Aufsichtsratsmitglieder hatten im Gegensatz zu De Bruijn wohl einfach seit der Zusammenarbeit mit Rohn ein „merkwürdiges Bauchgefühl“. So könnte sich ihre merkwürdige Vorgehensweise erklären. Doch nun hat das Gericht mehrfach bestätigt, dass kein unrechtmäßiges Handeln Rohns erkennbar sei. Des weiteren stelle es bei Sachverhalten, zu denen die NAK-Seite angab, sie habe davon nichts gewusst, fest, dass sie es hätte wissen müssen oder wenigstens nachfragen hätte sollen. Darüber hinaus hatte sich der sogenannte „GT-Report“ als teures aber halbgares Machwerk entpuppt. Die Strafanzeige u.a. wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Korruption und Veruntreuung, die die Kirche im März 2011 bei der Polizei in Utrecht stellte, wurde offensichtlich bisher nicht verfolgt (wenn auch die Kirche noch immer behauptet, noch keine Nachricht erhalten zu haben, dass sie nicht verfolgt würde – dagegen heisst es: so eine Nachricht wäre in NL auch unüblich, man würde nur im Falle der Verfolgung innerhalb von 6-8 Wochen etwas hören). So fallen nach derzeitigem Stand der Dinge praktisch alle schwerwiegenden Vorwürfe der NAK wie ein Kartenhaus zusammen.

Dass eine Kündigung schon – wie erwähnt – nach den Regularien der Feststellungsübereinkunft nicht vorlag, davon scheint De Bruijn nach dem 25. Mai 2009 ausgegangen zu sein. Am 4. Juni 2009 schaltet er sich noch einmal in das Geschehen ein: „Liebe Brüder, anstatt an Bruder Rohn einen Brief zu schreiben habe ich mit ihm telefoniert. In diesem Gespräch habe ich ihm meine große Sorge mitgeteilt, die ich bezüglich Eimersstaete habe. Dieses Projekt darf sich unter keinen Umständen verzögern, auch wenn gerade eine Vertrauenskrise zwischen ihm und dem Aufsichtsrat entstanden ist. Ich habe ihn daher aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Start von Eimersstaete ermöglichen.“

 

Für den noch amtierenden Bezirksapostel ist es also „nur“ eine Vertrauenskrise. In der selben Mail legt er einen Maßnahmenplan vor, der den Eindruck erzeugt, dass De Bruijn gar nichts davon wusste, dass längst eine neue Firmenstruktur in Planung war: Erstens sollte – wie schon lange mit Rohn vereinbart – die Firma Eimersstaete B.V. in Betrieb genommen, dann Personal bei WZM eingestellt werden, Absprachen mit den zukünftigen (schon namentlich feststehenden und aus Rohns Firma WZM stammenden) leitenden Mitarbeitern gemacht, sowie Rechnungen von WZM bezahlt werden. Des weiteren merkt De Bruijn an, dass Rohn so schnell wie möglich zu einer Entflechtung kommen wolle. Dazu hat er offenbar einen Vorschlag eingereicht, der aber von Seiten der Kirche kritisch gesehen wird: „Ich erklärte ihm“, so schreibt der Kirchenpräsident, „dass sein Vorschlag bei euch zunächst zu einer großen Bestürzung geführt hat. Bruder Rohn ist aber gerne bereit, darüber zu reden. Ich halte es für angebracht, dass ihm dazu die Möglichkeit gegeben wird.“

 

Einen Tag später, am 5. Juni 2009, erhält Rohn das neue Wertgutachten von Peter Klene und erfährt so, dass dies hinter seinem Rücken in Auftrag gegeben wurde wodurch die Situation weiter eskaliert. Aber nicht nur das ist das Problem, die neue Schätzung fällt auch um 1,7 Millionen Euro geringer aus. In diesem Moment scheint De Bruijn endgültig die Zügel aus der Hand zu geben, indem er Peter Klene die Generalvollmacht zum Handeln im Namen der Kirche erteilt und in Urlaub fährt. Der Apostel nutzt die Gelegenheit und will von Rohn am 8. Juni bekanntlich eine Vollmacht haben um das Gebäude in Arnhem auf eine neue Firma übertragen zu können. Rohn weigert sich, weil er so als Geschäftsführer von NVO für den entstandenen Verlust haften müsste. Die Kirchenfunktionäre locken noch mit dem Versprechen, Rechnungen Rohns zu begleichen, doch als das nichts hilft, ziehen sie die vorbereitete Suspendierung aus der Tasche.

 

Danach versucht der Anwalt der Kirche noch mit Schreiben vom 17. Juni 2009 an die Handelskammer die Herren Nico Klene und Rudolf Vis als Vorsitzende der Stiftung A&O sowie Direktoren der NAK Vastgoed schon zum 8. Mai 2009 einzusetzen. Doch später muss er sich auf 8. Juni korrigieren. Als die Handelskammer mehrfach ein Protokoll der Sitzung einfordert, in deren Rahmen der Beschluss zu Suspendierung Rohns erfolgt sein soll, erhält sie schließlich ein Schriftstück, das eine Sitzung vom 8. Juni 2009 in Amersfoort wiedergeben will: „Vorsitzender der Versammlung ist der Herr Th. J. De Bruijn ...“ Doch De Bruijn weilt im Urlaub ...

 

Die Liste der zwischen merkwürdigem und inakzeptablen oszillierenden Verhaltensweisen auf Seiten der Kirche erreicht damit ein beträchtliches Ausmaß. Bezeichnenderweise äußert sich die niederländische Kirchenleitung nicht zu den Vorkommnissen vor dem 25. Mai 2009. Das Urteil sei so klar, da müsse man sich nicht weiter äußern, heißt es auf Anfrage von glaubenskultur. Mit dem erfolgten Einspruch und der noch zu klärenden Frage, ob sich die Akteure auf Seiten der Kirche als moralische Vorbilder hierbei nicht völlig disqualifiziert haben, wird es allerdings mit der Klarheit noch etwas dauern.

 

Bron: http://glaubenskultur.de/print.php?artid=1727

 DE redactie van de apostolischeobserver.nl / apostolischekritiek.nl zal de Nederlandse vertaling plaatsen op dinsdag 26 maart 2013

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